Europawahl 2024
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Information für Unionsbürger
Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.
Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.
Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie im Rathaus ihres Wohnorts bis spätestens zum 19. Mai 2024 (Sonntag) einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Den Antrag können Sie auch per Post an die Gemeinde senden. (Bitte beachten Sie die allgemeinen Öffnungszeiten und Postlaufzeiten!)
Das Antragsformular sowie ein Markblatt dazu erhalten Sie auf der website der Bundeswahlleiterin oder bei der Gemeindeverwaltung. Weitere Informationen zur Wahlteilnahme stehen Ihnen in allen Amtssprachen der EU auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat zur Verfügung.
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Wahlhelferaufruf
Am Sonntag, den 09. Juni 2024, findet die Europawahl statt. Für die Wahlabwicklung während des Tages und zur Ermittlung des Ergebnisses am Abend werden in den 3 Urnenwahl- und den 2 Briefwahlbezirken wieder viele fleißige Hände benötigt. Die Mitglieder in den jeweiligen Wahlvorständen üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus und werden aus dem Kreis der örtlichen Wahlberechtigten formell berufen. Zur Übernahme eines solchen Ehrenamtes ist grundsätzlich jeder Wahlberechtigte verpflichtet.
Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde haben bereits bei zurückliegenden Wahlen und Abstimmungen durch ihre Mitarbeit ein hohes Maß an staatsbürgerlichem Engagement gezeigt. Hierfür wollen wir uns recht herzlich bedanken! Die Gemeinde möchte mit diesem öffentlichen Aufruf gleichwohl Bürgerinnen und Bürger gewinnen, welche sich eine Mitarbeit aus eigenem Antrieb heraus vorstellen können.
Für die Tätigkeit brauchen keine besonderen Vorkenntnisse mitgebracht werden. Auch junge Leute könnten dadurch erstmals ein Ehrenamt bekleiden und bei der Durchführung einer Wahl wertvolle Unterstützung leisten und Erfahrung sammeln. Bisher wurde hierfür die Volljährigkeit vorausgesetzt. Für die Europawahl 2024 wurde das Wahlalter auf 16 herabgesetzt, weshalb erstmals Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr als ehrenamtliche Wahlhelfer mitwirken können.
Aufgabe ist es, im Wahllokal den ordnungsgemäßen Ablauf der Stimmabgabe zu überwachen und am Abend das Ergebnis im jeweiligen Stimmbezirk zu ermitteln. Zur Vorbereitung findet einige Tage zuvor eine kurze Wahleinweisung statt. Der ehrenamtliche Dienst wird am Wahltag aufgeteilt (wahlweise vormittags oder nachmittags). Zur Ergebnisermittlung ab 18.00 Uhr ist die Anwesenheit aller Wahlvorstandsmitglieder erforderlich. Zwischen 19.00 und 20.00 Uhr werden die Auszählarbeiten voraussichtlich abgeschlossen sein.
Übrigens: Jedes Wahlvorstandsmitglied bekommt für die Ausübung dieses Ehrenamtes ein sog. „Erfrischungsgeld“ in Höhe von 50,- €. Bei Bedarf werden auch Bestätigungen für die Mitarbeit ausgestellt, z.B. zur Vorlage beim Arbeitgeber.
Wenn Sie die Gemeinde durch Ihre aktive Mitarbeit unterstützen wollen oder Fragen zum Wahlhelferdienst haben, dann wenden Sie sich bitte an das Wahlamt bei der Gemeinde Grabenstätt, Frau Grünbauer oder Herrn Lex, Tel. 08661/9887-0 oder -12, oder per eMail an: wahlamt@grabenstaett.de.