Informationen zur Corona-Situation
Gemeindliche Einrichtungen
- Rathaus
- Die wichtigste Maßnahme zur Eindämmung des Corona-Virus ist die Vermeidung von Kontakten. Der direkte Zugang zum Rathaus ist deshalb bis auf Weiteres nicht möglich. Zur Erledigung behördlicher Angelegenheiten bitten wir alle Bürgerinnen/Bürger mit den zuständigen Sachbearbeiter-/innen vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Der Zutritt ist dann grundsätzlich nur über den Seiteneingang möglich (Anmeldung über die Sprechanlage).
Die telefonische Erreichbarkeit ist während der Werktage durchwegs gegeben. Sofern die jeweiligen Abteilungen nicht direkt erreicht werden können oder bei allgemeinen Fragen wenden Sie sich bitte an die zentrale Rufnummer unter 08661/9887-0. - Durchwahlnummern der Abteilungen:
Einwohnermelde-/Passamt: 08661/9887-30
Standesamt/Friedhofsverwaltung: 08661/9887-33
Finanzverwaltung: 08661/9887-15
Buchhaltung/Kasse: 08661/9887-16
Steueramt: 08661/9887-36
Bauamt: 08661/9887-18
Bautechnik: 08661/9887-19
- Die wichtigste Maßnahme zur Eindämmung des Corona-Virus ist die Vermeidung von Kontakten. Der direkte Zugang zum Rathaus ist deshalb bis auf Weiteres nicht möglich. Zur Erledigung behördlicher Angelegenheiten bitten wir alle Bürgerinnen/Bürger mit den zuständigen Sachbearbeiter-/innen vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Der Zutritt ist dann grundsätzlich nur über den Seiteneingang möglich (Anmeldung über die Sprechanlage).
- Gemeindlicher Wertstoffhof:
- Der gemeindliche Wertstoff ist zu den gewohnten Anlieferungszeiten geöffnet, und zwar Dienstag von 14-17 Uhr, Mittwoch von 9-12 Uhr, Freitag von 14-18 Uhr und Samstag von 8-12 Uhr.
Es dürfen nur 5 Personen gleichzeitig in das Wertstoffhofgelände eingelassen werden. Es kann deshalb zu längeren Wartezeiten kommen. Bitte halten Sie den Sicherheitsabstand von 2 Metern zu anderen Personen ein und minimieren Sie die Aufenthaltsdauer. Das Tragen von Mund-Nasenschutz-Masken auf dem Wertstoffhofgelände ist Pflicht!
- Der gemeindliche Wertstoff ist zu den gewohnten Anlieferungszeiten geöffnet, und zwar Dienstag von 14-17 Uhr, Mittwoch von 9-12 Uhr, Freitag von 14-18 Uhr und Samstag von 8-12 Uhr.
- Kitas, Grundschule:
- Friedhof- und Bestattungswesen:
- Im Falle von Bestattungen oder Verabschiedungen wenden Sie sich bitte an unsere Friedhofsverwaltung.
- Standesamtswesen:
- Standesamtliche Eheschließungen können leider nur in kleinem Rahmen abgehalten werden. Für weitere Auskünfte stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen unter der Tel.Nr. 08661/9887-33 oder -34 zur Verfügung.
Beherbergung – Veranstaltungen – Gastronomie
- Verbot für touristische Beherbergung!
Aufgrund der Covid-19-Pandemie ist die Beherbergung zu touristischen Zwecken bis auf weiteres untersagt. Auch danach kann es weitere Einschränkungen insbesondere bei touristischen Beherbergungen und Reisen geben. Diese können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich daher, ob Sie im genannten Buchungszeitraum zum angestrebten Reisezweck beherbergt werden dürfen. Eine Übersicht zu den geltenden Regelungen finden Sie hier.
Eine Verantwortung für Aktualität und Vollständigkeit der Informationen auf den verlinkten Seiten können wir nicht übernehmen.
- Hinweise zu Gästen aus Regionen mit hohen/steigenden Infektionszahlen – Aktuelle Zahlen des Robert-Koch-Institutes (Externer Link)
- Deutscher Tourismusverband – Informationen zum Coronavirus (Externer Link)
- Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayLfSMV) – gültig bis 28.03.2021 (externer Link)
- Begründung der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BaylfSMV) vom 05.03.2021 (externer Link)
- Einreise-Quarantäneverordnung – EQV (externer Link)
- Internationale Risikogebiete, Robert-Koch-Institut (externer Link)
- Informationen für Reisende und Pendler, Bundesregierung (externer Link)
- Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege – Coronavirus (Externer Link)
- Hier finden Sie:
- Hygienekonzepte (für Beherbergung, Veranstaltungen – kulturell, beruflich und privat – Gastronomie, Märkte und Freibäder)
- Rechtsgrundlagen
- Bußgeldkatalog
- Hier finden Sie:
- Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege – Häufig gestellte Fragen (externer Link)
Allgemeinverfügungen:
- Sonderamtsblatt Landkreis Traunstein vom 17.02.2020
- Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayLfSMV) – gültig bis 28.03.2021 (externer Link)
- Begründung der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BaylfSMV) vom 05.03.2021 (externer Link)
- Allgemeinverfügung des Landkreises Traunstein zur Anordnung häuslicher Quarantäne für Kontaktpersonen der Kategorie I
- Alle Allgemeinverfügungen und Verordnungen auf Landesebene (teilweise in konsolidierter Fassung) unter https://www.stmgp.bayern.de/ sowie unter https://www.lgl.bayern.de/
Finanzielle Soforthilfen
- Antrag auf Stundung der Gewerbesteuer (vorzugsweise per eMail bei der Gemeinde einzureichen)
- Antrag auf Soforthilfe des Bayer. Staatsministeriums (für besonders geschädigte gewerbliche Unternehmen und Angehörige Freier Berufe)
- Kurzarbeitergeld für Unternehmen
- Antrag auf Entschädigung bei Tätigkeitsverbot
- Soforthilfe für „Solo-Selbständige“ und kleine Unternehmen
Fragen und Antworten
- Bayerisches Impfkonzept – FAQ und Registrierung (externer Link)
- Häufige Fragen
- FAQ’s zur Ausgangsbeschränkung
- Welche Geschäfte dürfen öffnen? – siehe externen Link Unterpunkt „Informationen für Unternehmen“ – „Öffnung von Geschäften und Betrieben“
- Konsequenzen für den Schulbetrieb in Bayern
- Arbeits- und arbeitsschutzrechtliche Fragen
- Bescheinigung für Berufspendler
- Informationen für Gastgeber
- Verhalten bei Corona-Verdacht (Stand 04.03.2020)
- Ausgewiesene Risikogebiete (Robert Koch Institut)
- Infektionsmonitor der Bayerischen Staatsregierung
- Informationen des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit
- Informationen von der Bundesregierung
- Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2 (Robert Koch Institut)