Gemeindefinanzen
Haushaltssatzung der Gemeinde Grabenstätt, Landkreis Traunstein für das Haushaltsjahr 2018.
Auf Grund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt;
er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 10.349.840 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.801.050 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen wird auf 0 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 350 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 350 v. H.
2. Gewerbesteuer 350 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2018 in Kraft.
Grabenstätt, den 23. Jan. 2018
Gemeinde Grabenstätt
Schützinger, 1. Bürgermeister

Drechsler Peter
Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung