Steuertermine 2018 - Übersicht
Art der Steuer
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Zahlungs-modus |
Termine im Jahr 2018 |
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Grundsteuer |
Vierteljährlich |
15.02. |
15.05. |
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15.08. |
15.11. |
Grundsteuer (wenn der Jahresbetrag 30,-- € nicht übersteigt)
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Halbjährlich |
15.02. |
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15.08. |
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Auf Antrag kann die jährliche Grundsteuer zum 01.07. fällig werden. |
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Gewerbesteuer Vorauszahlungen |
Vierteljährlich |
15.02. |
15.05. |
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15.08. |
15.11. |
Hundesteuer
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Jährlich |
15.02. |
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Kanalgebühren Vorauszahlungen
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15.02. |
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15.11. |
Wassergebühren des WBV Marwang Vorauszahlungen
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15.02. |
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15.11. |
Zweitwohnungsteuer
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Jährlich |
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01.07. |
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Pauschaler Kurbeitrag |
Jährlich |
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01.07. |
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Konkrete Fälligkeiten entnehmen Sie bitte den entsprechenden Steuerbescheiden und Gebührenabrechnungen.
Durch die Erteilung eines SEPA Lastschriftenmandats können Sie keinen Zahlungstermin mehr übersehen. Die Gemeindeverwaltung bucht die Steuern und Gebühren bequem zum Fälligkeitstag von Ihrem Bankkonto ab.
Formblatt gleich telefonisch anfordern unter 08661/ 9887-35
oder
abholen im Rathaus, Zimmer 2, Erdgeschoß.
Wir ersuchen die Zahlungspflichtigen, die fälligen Beträge, soweit noch nicht bezahlt bzw. keine SEPA-Lastschriftenmandat erteilt ist, auf eines der bekannten Konten der Gemeinde Grabenstätt zu überweisen oder bei der Gemeindekasse bar einzuzahlen.
Abbuchungen werden wie bisher vorgenommen.
Bitte geben Sie bei sämtlichen Zahlungen unbedingt Ihre Finanzadresse (FAD) an, diese ist auf den jeweiligen Bescheiden ersichtlich!
Nach Fristablauf ergehen für die offenen Posten gebührenpflichtige Mahnungen.